Gemeinsame Stellungnahme Islamischer Organisationen in Deutschland zur "Kopftuchdebatte"Die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland nehmen mit diesem gemeinsamen Dokument Stellung zur "Kopftuchdebatte", ausgeloest durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 und die darauf folgenden Gesetzesvorhaben in verschiedenen Bundeslaendern, in der Absicht einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten. Der saekulare deutsche Rechtsstaat hat sich gemaess seinem in der Verfassung verankerten Selbstverstaendnis in religioesen, nicht dem Grundgesetz widersprechenden Fragen neutral zu verhalten. Diese Neutralitaet bedeutet, dass der Staat sich weder fuer noch gegen eine bestimmte Religion engagieren darf. Gemaess dem Grundgesetz liegt demnach die Deutungshoheit ueber Inhalte einer Religion und die Definition darueber, was ein zwingendes religioeses Gebot ist, nicht beim Staat und dessen Volksvertretern, sondern einzig bei den Religionsgemeinschaften. Die unterzeichnenden Organisationen stimmen darin ueberein, dass das Tragen oder Nicht-Tragen eines Kopftuches nicht ueber die Zugehoerigkeit eines Menschen zum Islam entscheidet. Die Befolgung des islamischen Bekleidungsgebotes darf auch nicht als Massstab fuer die ethisch-moralische Bewertung, die Integrationsbereitschaft oder gar die Verfassungstreue eines Muslims herangezogen werden. Gleichwohl gebietet der Islam, nach allen islamischen Rechtsschulen, das Einhalten bestimmter Bekleidungsvorschriften, und zwar fuer Mann und Frau. Der Frau ist geboten, sich bis auf Haende, Fuesse und Gesicht zu bekleiden, dazu gehoeren einstimmig die Kopfhaare. Sinn dieses Gebotes ist es nicht, die Frau in irgendeiner Form zu unterdruecken. Fuer die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland ist das Kopftuch nur ein religioeses Gebot, und kein politisches oder religioeses Symbol. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu folgerichtig festgestellt, dass das Tragen eines Kopftuches unter den Schutz der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbuergten Glaubensfreiheit faellt und nicht gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz zwischen den Geschlechtern verstoesst und dass die Deutung des Kopftuchs nicht auf ein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrueckung der Frau verkuerzt werden darf. In jedem Fall sollten Frauen nach unserer Ueberzeugung ein Kopftuch nur aus freiem Willen tragen. Diskriminierungen wegen des Nicht-Tragens eines Kopftuches lehnen wir genauso ab, wie Diskriminierungen wegen des selbstgewaehlten und selbstbestimmten Tragens eines Kopftuches. Gegenstand des Urteils des BVerfG war das aus Sicht des Gerichtes berechtigte Anliegen einer muslimischen Lehrerin mit dem Kopftuch unterrichten zu koennen. Inzwischen umfasst die aktuelle Debatte um das Kopftuch den gesamten Bereich des oeffentlichen Dienstes und dient auch zur Legitimation fuer Diskriminierungen im privaten Sektor, obwohl das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht fuer den privatwirtschaftlichen Bereich eine endgueltige Entscheidung zugunsten der freien Religionsausuebung bereits getroffen haben. Das BVerfG hat wiederholt betont, dass jede gesetzliche Regelung die verschiedenen Religionsgemeinschaften gleichbehandeln muss, d.h. dass eine einseitige Privilegierung von Religionsgemeinschaften zu unterbleiben hat. Ein grundsaetzliches Verbot religioeser Bezuege in der Schule betraefe deshalb nicht nur den Islam, sondern auch das Christentum und das Judentum und waere praktisch der Einstieg in die laizistische Gesellschaft, die nach wie vor mehrheitlich abgelehnt wird. Die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland appellieren hiermit an alle Landesregierungen und die Bundesregierung, die Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufnahme der religioesen Pluralitaet in die Schule "als Mittel fuer die Einuebung von gegenseitiger Toleranz" zu beherzigen und darueber hinaus in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Muslime in Deutschland ein ganzheitliches Konzept zur Integration und "Einbuergerung" des Islams in unserem Land zu erarbeiten. Wir danken denjenigen Personen und Institutionen, die in der bisherigen Debatte einen versoehnenden und sachlichen Beitrag geleistet haben. Es gilt eine weise und zukunftstraechtige Politik zu gestalten, die der Vielfalt und Pluralitaet unserer Gesellschaft gerecht wird und in der auch die Muslime als Bereicherung angenommen werden. Im April 2004 Die unterzeichnenden Islamischen Organisationen in Deutschland
1. Ahl-al-Bayt Alevitische Religionsgemeinschaft e.V. Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V. - 1425 / 2004 |