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Abschied vom deutschen Pass

Darmstaedter Echo, 10. Januar 2005


Zuwanderung: Regierungspraesidium will gebuertigem Tuerken Staatsbuergerschaft entziehen

Eine gewissenhaft gefuehrte Vereinszeitung kann verdienten Mitgliedern erheblichen Aerger einbringen - wenn sie von den falschen Leuten gelesen wird. Diese Erfahrung steht einem frisch gebackenen deutschen Staatsbuerger bevor. Voraussichtlich noch in diesem Monat muesse der Mann - ein gebuertiger Tuerke - seinen deutschen Pass wieder abgeben, sagte der Dezernent fuer Einbuergerung am Darmstaedter Regierungspraesidium, Martin Jungnickel.

Die Entziehung der deutschen Staatsbuergerschaft ist ein gravierender Schritt, vor den das Grundgesetz hohe Huerden setzt. Hintergrund des Schritts der Darmstaedter Behoerde: Am Bekenntnis des Mannes zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestuenden begruendete Zweifel.

Hier kommt eben das Vereinsblatt ins Spiel, herausgegeben von der tuerkischislamischen Gemeinschaft Milli Goerues. Darin war dem Mann zur langjaehrigen Vorstandsmitgliedschaft in der Vereinigung gratuliert worden. Das Problem: Milli Goerues gilt als verfassungsfeindlich. Die groesste islamistische Organisation in Deutschland strebt laut Verfassungsschutzbericht eine totalitaere islamistische Gesellschaft und die Errichtung eines Gottesstaats an. Das Mitgliedsblatt wurde vom Verfassungsschutz routinemaessig uebersetzt, der Name an die Darmstaedter Behoerde weitergereicht.

Der Mann habe seine Mitgliedschaft bei seiner Einbuergerung verschwiegen, als er seine Loyalitaetserklaerung zu den Prinzipien des deutschen Grundgesetzes abgab, sagte Jungnickel. Damit habe er gegen seine Offenbarungspflicht verstossen. Nach Artikel 16 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsangehoerigkeit in der Regel nicht entzogen werden. In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber im Jahr 2003 entschieden, dass dieses Verbot nicht gilt, wenn sich Auslaender durch vorsaetzliche Taeuschung die deutsche Staatsangehoerigkeit erschlichen haben. Auf dieser Grundlage hatte das Regierungspraesidium Giessen kuerzlich erstmals in Hessen einen Tuerken ausgebuergert, weil er der verbotenen PKK angehoerte.

Vor einer Einbuergerung gebe es eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob dagegen Bedenken bestuenden, erlaeuterte Jungnickel. Im vergangenen Jahr wurden nach RP-Angaben bei rund 11000 Einbuergerungen etwa 60 Antraege abgelehnt, weil sich die Loyalitaetserklaerung als falsch herausgestellt habe. Rund die Haelfte dieser Faelle beziehe sich auf Unterstuetzung der PKK oder ihrer Nachfolge-Organisationen. War der Einbuergerungs-Kandidat frueher Mitglied einer dieser Gruppen oder etwa der "aeusserst gefaehrlichen" indischen Sikh-Organisation Babbar Khalsa, dann muss zwischen dem Austritt und dem Antrag auf Einbuergerung einige Zeit vergehen. "Man muss glaubhaft machen, dass man sich davon abgewandt hat", erklaerte Jungnickel. Nach vollzogener Einbuergerung wuerden die Behoerden "nur noch durch Zufaelle" auf Unstimmigkeiten aufmerksam. Zuweilen gingen auch anonyme Hinweise ein. Neben dem Milli-Goerues-Mann ueberprueft die Behoerde derzeit in zwei weiteren Faellen, ob der deutsche Pass entzogen wird.



Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V. - 1426 / 2005